Ein Zusammenschluss von qualifizierten Sachverständigen

Der Bund der Hausratexperten e.V. (BdH) besteht als eingetragener
Verein seit 1977.

Vorrangige Zielsetzung ist die bundesweite Repräsentanz von Sachverständigen für das Fachgebiet Hausrat. Die Mitglieder des BdH sind Ansprechpartner für alle, die eine kompetente, sachverständige Leistung in diesem Fachgebiet benötigen.

Das breite Spektrum der Objektbewertung, das unter dem Begriff „Hausrat" subsumiert wird, reicht von Wertsachen wie Kunst und Antiquitäten, Schmuck, Teppichen hin zu Möbeln, Einrichtung, Büchern, Porzellan und Glas, technischen Geräten, Textilien und Büroeinrichtung.

Das Sach­verständigen­gutachten ist im behördlichen oder gerichtlichen Verfahren Beweismittel.
nach § 402 deutsche ZPO

Die Schwerpunkttätigkeit unserer Mitglieder ist die Unterstützung bei Vorsorgeschätzungen sowie bei Nachlassbewertungen, aber auch bei Schadensfällen.

Für Versicherer ist es von hohem wirtschaftlichem Interesse qualitativ hochwertige und objektive Gutachten zu erhalten. Daher ist es wichtig auf die fach­liche Qualifikation des Sachverständigen zu achten.

Wir als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige werden von der Justiz beauftragt, im Fachgebiet unserer besonderen Sachkunde bei einer interessensneutralen Entscheidungsfindung mitzuwirken.

BdH-Sachverständige – deutschlandweit
Was wir tun

Wir als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige arbeiten in unseren speziellen Bestellungsgebieten für Privatpersonen, Versicherer und die Justiz. Wir erstellen Bewertungen, Gutachten, Beweissicherungen und beraten in Vorsorge-, Schadens- und Nachlassfällen.