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  Die Bewertung erfolgt, entsprechend den jeweiligen Erfordernissen, auf der Basis von Verkehrs-, Zeit-, Verkaufs-, Ankaufs- oder Wiederbeschaffungswerten. Die Gutachten sehen - je nach Vorgabe des Auftraggebers - Einzelbewertungen und Klassifizierungen sowie Fotodokumentationen vor.

Die Anfertigung der Schaden- und Vorsorgegutachten erfolgt analog zu den vertraglich vereinbarten Bedingungen. Die Liquidation errechnet sich nach Kostenersatz und Honorar.

Kostenersatz gilt für Reise-, Büro- und Fotokosten. Das Honorar für die sachverständige Leistung bemisst sich entweder nach Zeitaufwand oder prozentual nach Schätzwerten. Alle Gebühren zzgl. der gesetzlichen MwSt. von z.Zt. 19 %.

Fragen Sie den jeweiligen Sachverständigen nach seinem Berechnungsmodus.
 
 
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