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| Die Bewertung erfolgt, entsprechend den jeweiligen Erfordernissen, auf
der Basis von Verkehrs-, Zeit-, Verkaufs-, Ankaufs- oder Wiederbeschaffungswerten.
Die Gutachten sehen - je nach Vorgabe des Auftraggebers - Einzelbewertungen
und Klassifizierungen sowie Fotodokumentationen vor. Die Anfertigung der Schaden- und Vorsorgegutachten erfolgt analog zu den vertraglich vereinbarten Bedingungen. Die Liquidation errechnet sich nach Kostenersatz und Honorar. Kostenersatz gilt für Reise-, Büro- und Fotokosten. Das Honorar für die sachverständige Leistung bemisst sich entweder nach Zeitaufwand oder prozentual nach Schätzwerten. Alle Gebühren zzgl. der gesetzlichen MwSt. von z.Zt. 19 %. Fragen Sie den jeweiligen Sachverständigen nach seinem Berechnungsmodus. |
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Hannover + Telefon 49 (0) 511 79 16 43 |
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